top of page

Rechtssichere Zusammenarbeit mit Subunternehmern – Der umfassende Leitfaden für Auftraggeber

  • Autorenbild: Larissa Lamp
    Larissa Lamp
  • 29. Juli
  • 14 Min. Lesezeit

📚 Teil unserer Wissensreihe „Recht & Compliance“


Sie kennen das Problem – der Fachkräftemangel lässt kaum eine Branche unberührt. Immer mehr Unternehmen greifen daher auf externe Unterstützung zurück. Vor allem für Bau, Handwerk und Industrie ist die Zusammenarbeit mit Subunternehmen nicht mehr wegzudenken. Aber genau hier passieren leider immer noch die meisten Fehler. Fehlende Unterlagen und Meldungen, eine falsche Vertragsgestaltung oder eine fehlerhafte Umsetzung können schnell zu rechtlichen Problemen führen. Die gute Nachricht: Wer die wichtigsten Regeln kennt und strukturiert vorgeht, kann die Zusammenarbeit mit Subunternehmen rechtssicher und effizient gestalten. Denn die rechtssichere Zusammenarbeit mit Subunternehmern ist essenziell.


In diesem Leitfaden erklären wir kurz und kompakt

-       worauf Auftraggeber achten müssen,

-       welche Dokumente erforderlich sind,

-       welche Rechte & Pflichten Auftraggeber kennen sollten und

-       wie sich rechtliche Risiken und typische Fehler vermeiden lassen.


 



Inhaltsverzeichnis - Rechtssichere Zusammenarbeit mit Subunternehmern


·       Fazit


Warum Recht & Compliance bei Subunternehmern so wichtig sind


Auch wenn viele bei den Schlagwörtern „Recht & Compliance“ nur an starre, unnötige Bürokratie denken, können wir Ihnen versichern, dass so viel mehr dahintersteckt. Hier geht es nicht um die Erfüllung von Gesetzestexten oder die Einhaltung und Kontrolle von Vorschriften, die in der Praxis kaum einzuhalten sind – hier geht es darum, Risiken zu vermeiden und Projekte sicher und praxisnah umzusetzen.


Da vor allem im Bau, im Handwerk und in der Industrie immer mehr Unternehmen mit Subunternehmen zusammenarbeiten, nehmen sowohl nationale als auch grenzüberschreitende Einsätze zu. In den letzten Jahrzehnten haben viele innovative Unternehmen Grenzen überbrückt und sind neue Wege gegangen. Mit der Vielfalt der Gestaltungsmöglichkeiten Personalengpässe, Fachkräftemangel oder Auftragsspitzen zu überbrücken, sind nach und nach auch die gesetzlichen Anforderungen gestiegen. Innerhalb der Europäischen Union wurde ein klarer gesetzlicher Rahmen geschaffen, um die Nachfrage nach Subunternehmen aus dem In- und Ausland nicht nur abdecken zu können, sondern auch rechtlich abzusichern. Auftraggeber tragen heute mehr Verantwortung, als viele vermuten. Daher ist es wichtig, dass sich diese bereits vor der Beauftragung von Subunternehmen mit den rechtlichen Vorgaben vertraut machen.


Fehler in der Umsetzung entstehen häufig unbewusst, haben jedoch oft weitreichende Folgen. Zusätzlich zu möglichen Verwaltungsstrafen wegen fehlender Dokumente oder Meldungen sind ebenfalls arbeitsrechtliche Vorschriften zwingend einzuhalten. Gerade beim Thema Arbeitsrecht und beim Schutz von Arbeitnehmern gelten besonders strenge gesetzliche Vorgaben. Da immer noch vereinzelt gegen manche Rechtsvorschriften verstoßen wird, führen Behörden zur Eindämmung solcher Verstöße regelmäßig unangekündigte Prüfungen durch.


Da die Strafhöhen je nach Verstoß und Land sehr unterschiedlich ausfallen können, gehen wir in diesem Artikel bewusst nicht auf konkrete Beträge oder Strafen ein. Vielmehr möchten wir Ihnen hier einen Leitfaden an die Hand geben, der Sie bei einer Prüfung ganz entspannt bleiben lässt – da Sie bereits vor Beauftragung sichergestellt haben, dass alles seine Richtigkeit hat.


„Ein gutes Gewissen ist ein sanftes Ruhekissen“ – dieses Sprichwort geht auf den römischen Philosophen und Staatsmann Marcus Tullius Cicero zurück. Auch wenn es schon über zweitausend Jahre alt ist, lässt es sich perfekt auf die heutige Zeit und auch auf unser Thema anwenden. Denn: Wer für Rechtssicherheit sorgt, gewährleistet auch Planungssicherheit bei seinem Projekt. Klare Prozesse, vollständige Unterlagen und klar definierte Verantwortlichkeiten führen zu weniger Rückfragen, geringeren Haftungsrisiken und einem professionellen Projektablauf. Sie schaffen Sicherheit - gleichermaßen für den Auftraggeber wie auch für den Subunternehmer.


Die rechtlichen Vorschriften sind somit kein Hindernis, sondern die Grundlage für eine erfolgreiche und stressfreie Zusammenarbeit mit Subunternehmen. Die rechtssichere Zusammenarbeit beginnt daher schon lange vor dem ersten Arbeitstag auf der Baustelle. Sie beginnt bereits bei der Auswahl des passenden Partners, der Vertragsgestaltung und der sorgfältigen Prüfung aller erforderlichen Unterlagen.



Werkvertrag oder Arbeitnehmerüberlassung? Der wichtigste Unterschied


Die beiden Modelle Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung werden immer noch gerne verwechselt, dabei verfolgen sie ganz unterschiedliche Ziele und unterliegen somit auch unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen. Für Unternehmer ist es daher umso wichtiger, das passende Modell auszuwählen. Gerne erklären wir Ihnen kurz die wesentlichen Unterschiede.


Was zeichnet einen Werkvertrag aus? Bei einem Werkvertrag wird nicht – ganz im Gegensatz zur klassischen Arbeitskräfteüberlassung – lediglich die reine Arbeitszeit geschuldet. Geschuldet wird hier ein bereits im Vorhinein klar definiertes Ergebnis oder Werk. Das Subunternehmen arbeitet im Rahmen der vereinbarten Leistung eigenverantwortlich auf dem Projekt und übernimmt sämtliche Organisation mit dem vor Ort eingesetzten Personal. Das wirtschaftliche Risiko sowie das Risiko für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung trägt somit das Subunternehmen. Wenn die Mitarbeiter krank sind, in den Urlaub gehen möchten oder eine Unterkunft benötigen wird dies alles durch das Subunternehmen koordiniert und organisiert. Der Auftraggeber selbst muss sich um all diese „Kleinigkeiten“ nicht kümmern.


Was versteht man unter einer Arbeitnehmerüberlassung? Bei der Arbeitnehmerüberlassung werden Mitarbeiter in der Regel direkt beim Personaldienstleister angestellt. Diese können dann an einen bestimmten Auftraggeber (ein Unternehmen) für einen befristeten Zeitraum überlassen werden. Es wird somit die Arbeitskraft zur Verfügung gestellt und geschuldet wird hierbei die reine Arbeitszeit. Der Einsatzbetrieb ist dafür zuständig, den oder die Mitarbeiter vor Ort zu koordinieren, passende Aufgaben zuzuweisen und den Arbeitsfortschritt zu überwachen. Der überlassene Mitarbeiter ist wie ein eigener Mitarbeiter anzusehen und hat auch die gleichen Rechte und Pflichten. Es ist sogar im AKÜ (Arbeitskräfteüberlassungsgesetz) festgelegt, dass die überlassenen Mitarbeiter gleichgestellt werden müssen und im Vergleich zum Eigenpersonal nicht benachteiligt werden dürfen. Stellen Sie beispielsweise Ihren eigenen Mitarbeitern eine Kantine für die Mittagspause zur Verfügung, steht dies auch den überlassenen Arbeitskräften zu. Wie Sie sehen, handelt es sich somit um ein rechtlich ganz anderes Modell als das Werkvertragsmodell – somit auch mit besonderen und separaten rechtlichen Voraussetzungen.


Da sich die rechtlichen Rahmenbedingungen dieser zwei Optionen stark unterscheiden, ist es essenziell, bereits vor Beauftragung das passende Modell zu wählen. Es kommt nämlich nicht lediglich auf die Vertragsform an, sondern auf die tatsächliche Durchführung. Behörden betrachten immer die tatsächliche Zusammenarbeit und wie das betreffende Projekt vor Ort umgesetzt wird. Wie vorhin erklärt, stehen hier vor allem die Weisungsgebundenheit des Personals sowie die Eingliederung und Organisation der Mitarbeiter im Fokus.


👉 In unserem Fachartikel Werkvertrag oder Arbeitnehmerüberlassung? Die wichtigsten Unterschiede für Unternehmen erklären wir die Unterschiede, typische Praxisbeispiele und häufige Fehler ausführlich.


Der Werkvertrag als rechtliche Grundlage


Der Werkvertrag bildet die rechtliche Grundlage für eine Zusammenarbeit mit einem Subunternehmen. Voraussetzung dafür ist, dass der Werkvertrag nicht nur korrekt erstellt wird, sondern auch dementsprechend umgesetzt wird. Ein gut vorbereiteter Werkvertrag definiert im Vorfeld sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien und schafft so Transparenz und Planungssicherheit für das gesamte Projekt.


Was gehört alles in einen Werkvertrag? Kurz gesagt, ein Werkvertrag ist mehr als eine reine Preisvereinbarung. Zu den wichtigsten Bestandteilen gehören unter anderem:


·       Leistungsbeschreibung (je genauer, desto besser)

·       Leistungsumfang

·       Ausführungszeitraum

·       Details zur Ausführung der Leistung

·       Einsatzort und Projektbezeichnung

·       Vergütung

·       Zahlungskonditionen

·       Gewährleistung und Haftung

·       Regelungen zu Compliance, Steuern und sozialversicherungsrechtlichen Anforderungen


Dies ist natürlich keine vollständige Aufzählung, sondern stellt nur eine grobe Aufzählung der wichtigsten Bestandteile dar.


👉 In unserem FachartikelWerkvertrag einfach erklärt - das müssen Unternehmen wirklich wissenerfahren Sie, welche Inhalte ein Werkvertrag enthalten sollte, welche Fehler in der Praxis häufig auftreten und worauf Auftraggeber besonders achten sollten.


Welche Unterlagen Auftraggeber prüfen sollten


Eine sorgfältige Prüfung der erforderlichen Dokumente gehört zu den wichtigsten Aufgaben vor Beginn eines Projekts. Dass Auftraggeber Kopien der Dokumente und Bescheinigungen anfordern hat nichts mit Misstrauen deren Auftragnehmern gegenüber zu tun, sondern ist im Berufsalltag gängige Praxis.


Je nach Land, Gewerk und Einsatz unterscheiden sich die Anforderungen der Unterlagen und Bescheinigungen. Nicht auf jedem Projekt und jeder Baustelle werden dieselben Dokumente benötigt. Trotzdem gibt es Unterlagen, die ausnahmslos immer geprüft werden sollten, um spätere Verzögerungen oder rechtliche Risiken im Falle einer Behördenkontrolle zu vermeiden.


Ein geprüfter, qualifizierter Subunternehmer wird Ihnen gerne jederzeit folgende Unterlagen vorlegen können:


  • Firmenbuchauszug bzw. Handelsregisterauszug

  • Gewerbeschein bzw. Gewerbeberechtigung

  • Finanzamtsbescheinigung (Nachweis, dass keine Steuerrückstände bestehen)

  • Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung (inkl. Gültigkeitsdauer)

  • Gültige Freistellungsbescheinigung (für Deutschland, sofern vorhanden)

  • SOKA-Bau-Bescheinigung (sofern relevant)

  • A1-Bescheinigungen der eingesetzten Mitarbeiter

  • Zollmeldungen der eingesetzten Mitarbeiter (für Deutschland)

  • Qualifikationsnachweise der eingesetzten Mitarbeiter (z. B. Gesellenbrief, Schweißzertifikate oder vergleichbare Nachweise)


Auch hier möchten wir wieder darauf hinweisen, dass diese Aufzählung nur als Orientierungshilfe dient. Je nach Projekt können zusätzliche Unterlagen benötigt werden und/oder gewisse Dokumente wegfallen. Die Anforderungen unterscheiden sich beispielsweise auch je nach Einsatzland – in Österreich werden beispielsweise teilweise andere Unterlagen benötigt als in Deutschland. Außerdem gibt es unterschiedliche Anforderungen je nach Gewerk und Industrie. Nationale Einsätze sind rechtlich anders zu betrachten als grenzüberschreitende Einsätze.


Wer die Dokumente bereits vor Projektbeginn vollständig prüft, vermeidet unnötige Rückfragen, Verzögerungen und mögliche Probleme bei behördlichen Kontrollen.


👉 In unserem Fachartikel „Subunternehmer in Deutschland: Alle wichtigen Unterlagen erklärt“ erklären wir folgende Dokumente noch genauer:


Die Auftraggeberhaftung verstehen


Die Auftraggeberhaftung beschreibt kurz gesagt gesetzliche Regelungen, nach denen Auftraggeber - unter bestimmten Voraussetzungen - für Verstöße eines Subunternehmens mitverantwortlich gemacht werden können. Die sorgfältige Auswahl von Subunternehmen sowie die Prüfung der erforderlichen Dokumente sind auch deswegen ein nicht zu vernachlässigender Punkt, da jeder Auftraggeber auch eine gewisse Sorgfaltspflicht hat.

Die gute Nachricht vorab: Auftraggeber haften natürlich nicht automatisch für jeden Fehler eines Subunternehmers. Aber bestimmte Sorgfalts- und Prüfungspflichten müssen erfüllt werden. Daher gilt: Wer diese ernst nimmt, kann viele Risiken bereits im Vorfeld minimieren.


💡HINWEIS: Die gesetzlichen Regelungen zur Auftraggeberhaftung unterscheiden sich zwischen Deutschland und Österreich teilweise erheblich. Dieser Leitfaden vermittelt daher die wichtigsten Grundprinzipien, die für Auftraggeber unabhängig vom Einsatzland von Bedeutung sind.


Wann können Risiken entstehen? Wie in diesem Artikel schon ausführlich erklärt, ist die sorgfältige Auswahl von Subunternehmern essenziell. Wir haben bereits auf rechtliche Schwierigkeiten im Fall von fehlenden oder unvollständigen Dokumenten oder Meldungen hingewiesen. Beim Thema Auftraggeberhaftung stehen jedoch auch vor allem arbeitsrechtliche Vorschriften im Vordergrund. Sollte ein Subunternehmen dessen Mitarbeiter nicht korrekt entlohnen oder die verpflichtenden Sozialversicherungsbeiträge nicht korrekt abführen, kann im schlimmsten Fall der Auftraggeber zur Kasse gebeten werden.


Wie lässt sich das Risiko reduzieren oder ausschließen? Da natürlich niemand für die Fehler anderer zahlen möchte, lässt sich dieses Risiko deutlich reduzieren. Wer mit einer professionellen Vermittlungsagentur zusammenarbeitet, profitiert davon, dass erforderliche Unterlagen bereits vor Projektbeginn kontrolliert und auf Vollständigkeit geprüft werden - wie beispielsweise Meldungen und Nachweise im Zusammenhang mit Mindestlohn- und Entsenderegelungen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamts oder der Sozialversicherungsträger. Außerdem ist eine sorgfältige Erstellung der Vertragsunterlagen unerlässlich.


Wir empfehlen: definieren Sie die Zuständigkeiten klar und setzen Sie auf professionelle Prozesse. Die Auftraggeberhaftung bedeutet nämlich nicht, dass Auftraggeber automatisch für alles verantwortlich sind. Eine gute Vorbereitung reduziert das Risiko erheblich. Rechtssicherheit beginnt somit bereits vor Projektbeginn und schützt beide Vertragsparteien.


Reverse Charge richtig anwenden


Neben den rechtlichen Anforderungen spielt eine korrekte Rechnungsstellung bei der Zusammenarbeit mit ausländischen Subunternehmen eine wichtige Rolle. Ein Thema, das spätestens bei der Abrechnung interessant wird, ist Reverse Charge.


Einfach erklärt: Das Reverse-Charge-Verfahren regelt den Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger, vor allem bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen im B2B-Bereich. Dieses Verfahren ist vor allem im Bau- und Subunternehmerbereich gängiger Standard.


In der Praxis heißt das beispielsweise: Ein deutsches Unternehmen beauftragt ein slowenisches Subunternehmen mit der Erbringung einer Montageleistung. Die Rechnung wird dann vom slowenischen Subunternehmen ohne Ausweis der Umsatzsteuer ausgestellt. Für die Abfuhr der Steuerschuld ist dann der Auftraggeber (= der Leistungsempfänger) zuständig. Die Versteuerung erfolgt im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung durch den Auftraggeber bzw. in den meisten Fällen durch dessen Steuerberatung.


Warum ist es wichtig, das Reverse-Charge-Verfahren korrekt anzuwenden? Vereinfacht gesagt, weil fehlerhafte Rechnungen nicht nur Zeit und Nerven kosten, sondern auch oft einen großen Verwaltungsaufwand verursachen. Daher sollten sowohl Subunternehmer als auch Auftraggeber wissen, was das Reverse-Charge-Verfahren ist und wie es richtig angewendet wird. Wer die Grundsätze kennt, vermeidet unnötige Rückfragen und langwierige Rechnungskorrekturen. Im Zweifelsfall empfehlen wir immer, sich steuerlich beraten zu lassen.


👉 In unserem Fachartikel „Reverse Charge einfach erklärt“ erfahren Sie ausführlich, wann das Verfahren anzuwenden ist, wie Rechnungen korrekt erstellt werden und welche Fehler in der Praxis häufig auftreten.


Scheinselbstständigkeit vermeiden


Behörden gehen zunehmend gegen Scheinselbstständigkeit vor und versuchen, diese gezielt aufzudecken und zu bekämpfen. Ziel ist es, Personen ausfindig zu machen, die offiziell einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen, in Wahrheit jedoch wie normale Arbeitnehmer in einem Betrieb mitarbeiten. Dies betrifft jedoch nicht nur Einzelunternehmen, wie man bei diesem Schlagwort wahrscheinlich zuerst einmal vermuten würde. Auch für Unternehmen, die mit Subunternehmen zusammenarbeiten, ist es wichtig, über dieses Thema informiert zu sein.


Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn diese offiziell als selbstständige Subunternehmer beauftragt werden, die Art und Weise der Tätigkeit jedoch der eines angestellten Arbeitnehmers entspricht. Jemand wäre somit offiziell nach außen hin selbstständig, tatsächlich jedoch wie ein Arbeitnehmer im Einsatzbetrieb tätig.


Woran erkennen Behörden eine mögliche Scheinselbstständigkeit? Auch wenn die Vertragsgestaltung korrekt ist, wird von den kontrollierenden Behörden immer die tatsächlich gelebte Zusammenarbeit beurteilt. Hier wird oft zu allererst darauf geachtet, ob das Fremdpersonal in den Betrieb des Auftraggebers eingegliedert wird. Das würde auch umfassen, dass dieser wie ein eigener Mitarbeiter behandelt wird und direkte, genaueste Anweisungen über die fortlaufende Tätigkeit erhält. Wenn die Weisungsgebundenheit nicht beim Subunternehmen, sondern beim Auftraggeber liegt, fehlt in den meisten Fällen auch die unternehmerische Eigenständigkeit. Ein Subunternehmen organisiert seine Mitarbeiter und auch die auszuführende Tätigkeit eigenverantwortlich – natürlich nach Rücksprache und gemäß den Wünschen und Anforderungen des Auftraggebers. Allerdings wird nicht „jeder kleinste Schritt“ vom Auftraggeber vorgegeben. So bleibt dem Subunternehmen eine gewisse Freiheit in der Umsetzung und Gestaltung des Projekts.


Wie lässt sich Scheinselbstständigkeit vermeiden? Der erste Schritt besteht darin, schon vor der Beauftragung das für die spezielle Situation passende Vertragsmodell auszuwählen. Entscheiden Sie sich für die Zusammenarbeit mit einem Subunternehmen, sollte anschließend ein rechtssicher und sauber formulierter Werkvertrag formuliert werden. Sobald die Dokumente und Verträge passen, muss auch die Zusammenarbeit entsprechend gelebt werden. Achten Sie hier vor allem auf eine klare Leistungsbeschreibung, die Eigenverantwortung des Subunternehmens und auf eine regelmäßige Abstimmung und klar definierte Abläufe.


Die Scheinselbstständigkeit entsteht oft nur unbeabsichtigt. Eine gute Vorbereitung schafft die Grundlage für eine rechtssichere Zusammenarbeit mit Subunternehmen – denn Rechtssicherheit beginnt schon vor Projektstart.


Checkliste: So prüfen Sie einen Subunternehmer vor dem Einsatz


Für die Auswahl des passenden Subunternehmens sollte niemals der Preis das einzige Entscheidungskriterium sein. Wer billig kauft, kauft zweimal – auch dieses Sprichwort lässt sich auf die Suche nach Fachkräften anwenden. Eine strukturierte Prüfung und Auswahl eines Subunternehmens spart nämlich später Zeit, Nerven und vor allem auch Geld.

Die Prüfung eines Subunternehmens ist viel umfangreicher, als die meisten vermuten. Neben der fachlichen Qualifikation und Erfahrung spielen auch rechtliche, organisatorische und dokumentationsbezogene Punkte eine wichtige Rolle.


Unsere Kunden profitieren davon, dass wir von Montexa diese Vorprüfung bereits vollständig im Voraus übernehmen. Wir können garantieren, ausschließlich qualifizierte und sorgfältig geprüfte Subunternehmen zu vermitteln. Dies tun wir, um unseren Standard aufrecht erhalten zu können, nämlich: Exzellenz in der Auswahl und Vermittlung qualifizierter Subunternehmen.


Wer Subunternehmen hingegen eigenständig beauftragen möchte, sollte bereits vor Projektstart folgende Punkte sorgfältig prüfen:


Schritt 1: allgemeine Unternehmensprüfung

Sie haben einen möglichen Geschäftspartner – eventuell durch Empfehlungen oder eine ausführliche Internetrecherche – gefunden. Aber woher wissen Sie, dass dieses Unternehmen auch seriös und vertrauenswürdig ist? Prüfen Sie mindestens folgende Punkte, um sicherzustellen, dass das Unternehmen tatsächlich existiert und die Gesellschaft aktiv tätig ist:


☑️ Firmenbuchauszug / Handelsregisterauszug

☑️ aufrechte Gewerbeberechtigung

☑️ UID-Nummer

☑️ Homepage / Seriosität des Internetauftritts

☑️ Bewertungen und Erfahrungsberichte

☑️ ein gut erreichbarer Ansprechpartner


Schritt 2: Abstimmung mit dem Subunternehmen

Sobald ein Subunternehmen in die engere Auswahl gefasst wurde, erfolgt nun die detaillierte Abstimmung mit Ihrem Ansprechpartner. Kann das Subunternehmen die gewünschte Leistung innerhalb des von Ihnen vorgegebenen Projektrahmens durchführen? Sind ausreichende Personalkapazitäten beim Subunternehmen vorhanden? Kann das Subunternehmen Referenzprojekte nennen? Verfügen die Mitarbeiter des Subunternehmens über genügend fachliche Qualifikationen, ausreichend Montage- und Auslandserfahrung und kann auch die sprachliche Barriere überwunden werden? Spricht zumindest der Teamleiter vor Ort Deutsch, um eine einfache und unkomplizierte Kommunikation mit den Bauleitern oder Arbeitern vor Ort gewährleisten zu können?


Schritt 3: Prüfung der Unterlagen

Wurde das Subunternehmen final ausgewählt, geht es an die Prüfung der Unterlagen. Stellen Sie unbedingt sicher, dass alle Entsende- und Dokumentationspflichten vom Subunternehmen erfüllt werden. Wir empfehlen dringend, sich zumindest folgende Unterlagen vor Projektstart übermitteln zu lassen:


  • Finanzamtsbescheinigungen (eventuell Unbedenklichkeitsbescheinigung oder ähnliches)

  • A1-Bescheinigungen für jeden eingesetzten Mitarbeiter

  • Entsendemeldungen

  • gegebenenfalls Zollbescheinigungen

  • Qualifikationsnachweise der Mitarbeiter

  • Bestätigung der Haftpflichtversicherung inklusive ausreichender Deckung


Schritt 4: Werkvertrag sorgfältig vorbereiten

Wie in diesem Artikel bereits angesprochen, ist eine saubere Vertragsgestaltung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit Subunternehmen entscheidend. Hierzu ist auch zu erwähnen, dass die rechtlichen und vertraglichen Bestimmungen je nach Einsatzland variieren. Auch gibt es nicht zwei gleiche Baustellen oder Projekten – achten Sie daher darauf, dass die Vertragsgestaltung spezifisch auf Ihr Projekt abgestimmt wird. Wir empfehlen, zumindest diese essenziellen Punkte in jedem Werkvertrag aufzugreifen:


-       Genaue Leistungsbeschreibung

-       Leistungsumfang & Termine

-       Zuständigkeiten

-       Ansprechpartner

-       Vergütung & Zahlungsmodalitäten

-       Recht & Compliance

-       Pflichten des Auftraggebers

-       Pflichten des Auftragnehmers


Schritt 5: Kommunikation abstimmen

Noch bevor der erste Arbeiter einen Schritt auf die Baustelle gesetzt hat, sollte außerdem genau abgeklärt werden, wie die Kommunikation künftig laufen wird. Haben Sie einen fixen Ansprechpartner des Subunternehmers, der im Hintergrund alles koordiniert und organisiert? Gibt es einen Ansprechpartner vor Ort, mit dem gewisse Dinge abgesprochen wird um einen reibungslosen Ablauf auf Ihrem Projekt zu gewährleisten? Werden Dokumentationen und Unterlagen automatisch übermittelt, ohne dass Sie ständig irgendjemandem „hinterherlaufen“ müssen? Was passiert, wenn es Änderungen auf Ihrem Projekt gibt – wie flexibel können Anpassungen vorgenommen werden? Auch hier empfehlen wir, Änderungen im Projektablauf vorzugsweise schriftlich festzuhalten. Und auch ein Punkt, auf den gerne vergessen wird: Werden laufende Feedbackgespräche geführt, um die Qualität gegebenenfalls noch etwas zu optimieren? Eine erfolgreiche Zusammenarbeit endet nämlich nicht schon mit dem Einsatzstart.


Schritt 6: Projektstart vorbereiten

Bei diesem Schritt sind Sie sich nun sicher, den richtigen Geschäftspartner ausgewählt zu haben. Damit bei Projektstart alles reibungslos abläuft, sind vorab noch folgende Punkte zu kommunizieren bzw. zu organisieren:


  • Treffpunkt

  • Arbeitszeiten

  • Zugang zur Baustelle

  • Mögliche Sicherheitsunterweisungen vor Ort

  • PSA (persönliche Schutzausrüstung)

  • Benötigte Werkzeuge

  • Unterkunft für das Personal


Unterkunft und Werkzeug werden in der Regel vom Subunternehmen organisiert, jedoch wird hier eine gute Abstimmung und Kommunikation empfohlen, damit dann auch wirklich alles da ist, was benötigt wird.


Wie Sie sehen, umfasst die Prüfung eines Subunternehmens deutlich mehr als die bloße Auswahl passender Fachkräfte. Genau deshalb übernehmen wir bei Montexa diese Vorarbeiten gerne für Sie. Unsere Auftraggeber können sich darauf verlassen, ausschließlich geprüfte Subunternehmen vorgeschlagen zu bekommen und können sich so voll auf ihr Projekt konzentrieren.


 Schnell-Check vor Beauftragung eines Subunternehmens

☐ Unternehmensdaten geprüft

☐ Firmenbuch-/Handelsregisterauszug geprüft

☐ Gewerbeberechtigung vorhanden

☐ UID-Nummer geprüft

☐ Haftpflichtversicherung vorhanden

☐ Fachliche Qualifikation geprüft

☐ A1 Bescheinigungen vorhanden

☐ Entsende- und Zollunterlagen vorhanden

☐ Leistungsbeschreibung und Leistungsumfang definiert

☐ Werkvertrag unterschrieben

☐ Ansprechpartner festgelegt

☐ Kommunikationswege abgestimmt

☐ Projektorganisation vor Ort abgestimmt

☐ Projektstart vorbereitet

 

Die häufigsten Fehler in der Praxis


Die meisten Probleme bei der Zusammenarbeit mit Subunternehmen entstehen nicht durch komplizierte Gesetze – sondern durch kleine Fehler im Projektalltag. Vor allem unter Zeitdruck, bei nahenden Projektfristen oder kurzfristigen Personalengpässen werden wichtige Punkte im Projektalltag nur allzu leicht übersehen.


Oft fehlt es Unternehmen nicht an Engagement, sondern an Erfahrung im Umgang mit Subunternehmen oder klar definierten internen Zuständigkeiten. Hinzu kommt, dass viele Betriebe nur gelegentlich mit externen Partnern arbeiten und deshalb schlicht die Erfahrung und das Wissen fehlen, welche Modelle zur Lösung von Personalengpässen es gibt. Bitte verstehen Sie dies nicht als negative Bewertung. Es ist nur allzu logisch, dass nicht jedes Unternehmen über umfassende interne Strukturen hierfür verfügen kann – jeder Betrieb ist auf unterschiedliche Punkte spezialisiert. Oft verfügen nur größere Firmen oder Konzerne über eine eigens dafür ausgebildete Personalabteilung. Deshalb kann Ihnen eine erfahrene Vermittlungsagentur in solchen Fällen unterstützend zur Seite stehen.


Die Einstellung „ach, das wird schon so passen“ ist bei der Beauftragung von Subunternehmen vollkommen fehl am Platz. Eine unvollständige Vertragsgestaltung, eine unklare Leistungsbeschreibung oder fehlende Kommunikation und falsche Umsetzung kann schnell nicht nur zu rechtlichen, sondern auch zu finanziellen Risiken führen.

Wer seine Prozesse standardisiert, Unterlagen rechtzeitig prüft und klare Verantwortlichkeiten schafft, reduziert einen Großteil dieser Risiken bereits im Vorfeld.


👉 In unserem Artikel „Die 5 größten Fehler bei Subunternehmern – und wie Sie diese vermeidengehen wir die häufigsten Fehlerquellen aus der Praxis im Detail ein.


Fazit


Die Zusammenarbeit mit qualifizierten Subunternehmen ist heute aus vielen Branchen nicht mehr wegzudenken. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels bietet der Einsatz von Subunternehmen eine flexible und rechtssichere Möglichkeit, Auftragsspitzen abzudecken oder Personallöcher zu stopfen, um Projekte termingerecht umzusetzen.

Gleichzeitig zeigt die Erfahrung, dass eine erfolgreiche Beauftragung mehr erfordert als lediglich eine Auftragsbestätigung zu unterschreiben. Achten Sie bereits vor Projektbeginn auf sorgfältig geprüfte Unterlagen, eine klare Vertragsgestaltung, genau definierte Verantwortlichkeiten und strukturierte Abläufe.


Recht & Compliance sind somit keine unnötige Bürokratie. Sie sorgen für Transparenz und Planungssicherheit und schützen sowohl Auftraggeber als auch Subunternehmen.


Genau dabei unterstützen wir unsere Kunden täglich. Von der Auswahl qualifizierter Subunternehmen über die Prüfung der erforderlichen Unterlagen bis hin zur organisatorischen Vorbereitung des Projekteinsatzes übernehmen wir zahlreiche Aufgaben bereits im Vorfeld. So können Sie sich auf das konzentrieren, was wirklich zählt – den erfolgreichen Abschluss Ihres Projekts.


FAQ: Die häufigsten Fragen zu Recht & Compliance kurz beantwortet


Wichtig ist, dass alle rechtlichen, vertraglichen und organisatorischen Anforderungen erfüllt werden. Dazu gehören unter anderem die richtige Vertragsgestaltung, vollständige Unterlagen und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Je nach Projekt können unterschiedliche Nachweise erforderlich sein. Häufig werden unter anderem Firmenbuch- bzw. Handelsregisterauszug, Gewerbeberechtigung, A1-Bescheinigungen, Haftpflichtversicherung sowie Entsende- und Zollunterlagen benötigt.

Beim Werkvertrag wird ein konkretes Werk oder Ergebnis geschuldet, während bei der Arbeitnehmerüberlassung die Arbeitskraft zur Verfügung gestellt wird. Beide Modelle unterliegen unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen.

Das Reverse-Charge-Verfahren kommt häufig bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen zwischen Unternehmen zur Anwendung. Die Steuerschuld geht dabei auf den Empfänger der Leistung über.

Scheinselbstständigkeit lässt sich vermeiden, indem das passende Vertragsmodell gewählt, ein sauberer Werkvertrag erstellt und die Zusammenarbeit auch tatsächlich entsprechend gelebt wird.

Eine professionelle Vermittlungsagentur übernimmt bereits vor Projektbeginn zahlreiche organisatorische und rechtliche Prüfungen. Dadurch sparen Auftraggeber Zeit, reduzieren Risiken und können sich auf die Umsetzung ihres Projekts konzentrieren.







Kommentare


St. Ruprechter St. 90

9020 Klagenfurt am Wörthersee


office@montexa.at

+43 (0) 463 366 294

© 2026 MONTEXA VERMITTLUNGS GMBH

bottom of page