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A1-Bescheinigung bei Entsendung – Voraussetzungen, Beantragung und Kontrolle einfach erklärt

Autorenbild: Larissa Lamp
Larissa Lamp
26. Aug.
5 Min. Lesezeit

📚 Teil unserer Wissensreihe „Recht & Compliance“


Die A1-Bescheinigung ist ein Nachweis über die Sozialversicherung bei der grenzüberschreitenden Entsendung von Mitarbeitern. Da Personen grundsätzlich den Sozialversicherungsvorschriften nur eines Staates unterliegen sollen, bestätigt die A1-Bescheinigung, welches Sozialversicherungssystem greift. Damit soll also vermieden werden, dass für den gleichen Zeitraum doppelte Sozialversicherungsbeiträge in mehreren Staaten erhoben werden.


Wird ein Arbeitnehmer nämlich vorübergehend in einen anderen EU-/EWR-Staat oder in die Schweiz entsandt, kann unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin das Sozialversicherungsrecht des Heimatstaates greifen. Genau das wird in der A1-Bescheinigung bestätigt. Deshalb gehört sie vor allem bei grenzüberschreitenden Arbeitseinsätzen zu den wichtigsten Dokumenten.


Inhaltsverzeichnis


 

Was ist eine A1-Bescheinigung?


Die A1-Bescheinigung ist nicht, wie oft angenommen, eine Art Arbeitserlaubnis oder Entsendemeldung. Sie bescheinigt vielmehr, welche Sozialversicherungsvorschriften anzuwenden sind, und dient so der Koordinierung der Sozialversicherungssysteme innerhalb Europas.


📖  Lese-Tipp: Die zentrale Rechtsgrundlage für die A1-Bescheinigung ist die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Den ausführlichen Gesetzestext finden Sie hier: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2004/883/oj/deu


Die A1-Bescheinigung wird durch den zuständigen Sozialversicherungsträger (oft die Krankenkasse des Heimatstaates) ausgestellt und ist immer personenbezogen. Das heißt, für jeden einzelnen Mitarbeiter wird eine eigene A1-Bescheinigung ausgestellt. Sollten mehrere Arbeitnehmer oder Teams auf ein Projekt im EU-Ausland entsandt werden, kann diese nicht einfach kollektiv für das gesamte Team beantragt werden. Jeder Mitarbeiter benötigt eine persönliche A1-Bescheinigung und diese sollte während des gesamten Einsatzzeitraums verfügbar sein, um sie im Falle einer Kontrolle vorlegen zu können.

Eine A1-Bescheinigung enthält typischerweise Angaben zum Arbeitnehmer (der versicherten Person) und Arbeitgeber sowie zum zuständigen Mitgliedstaat und Einsatzstaat. Außerdem ist eine A1-Bescheinigung immer nur für einen bestimmten Zeitraum gültig – eine Bescheinigung „auf Lebenszeit“ gibt es selbstverständlich nicht.


Wann ist eine A1-Bescheinigung erforderlich?


Eine A1-Bescheinigung ist erforderlich, wenn ein vorübergehender Einsatz außerhalb des eigenen Versicherungsstaates (im EU-/EWR-Ausland oder in der Schweiz) durchgeführt wird. Somit ist dieses Thema bei den meisten grenzüberschreitenden beruflichen Tätigkeiten relevant und betrifft beispielsweise die klassische Entsendung von Arbeitnehmern oder Mitarbeitern eines ausländischen Subunternehmens auf Baustellen oder Montageeinsätze.


Praxisbeispiel: Ein slowenischer Subunternehmer schickt 4 Elektriker auf einen dreimonatigen Montageeinsatz in Deutschland. Wird eine A1-Bescheinigung benötigt? Die Antwort ist ganz eindeutig: JA.


Entscheidend ist hier immer die tatsächliche grenzüberschreitende berufliche Tätigkeit. Die A1-Bescheinigung sollte außerdem immer vor Beginn des Auslandeinsatzes beantragt werden. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob der Einsatz nur wenige Tage oder mehrere Monate andauert. Eine Mindestdauer gibt es hierfür nicht.


Welche Voraussetzungen gelten für die A1-Bescheinigung bei einer Entsendung?


Damit bei einer Entsendung weiterhin das Sozialversicherungsrecht des Heimatstaates gelten kann, muss der Arbeitgeber dort eine tatsächliche Geschäftstätigkeit ausüben. Das heißt, das Unternehmen muss aktiv sein – eine reine Briefkastenfirma würde hierfür nicht ausreichen. Das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und dem entsandten Arbeitnehmer muss während des gesamten Zeitraums aufrecht bleiben. Der oder die entsandten Mitarbeiter führen ihre Tätigkeit somit auf Rechnung ihres Arbeitgebers aus. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann das Sozialversicherungsrecht des Heimatstaates weiterhin gelten und die A1-Bescheinigung meist problemlos ausgestellt werden.


Praxisbeispiel: Ein kroatischer Subunternehmer beschäftigt mehrere HLS-Fachkräfte und führt seine Geschäftstätigkeit in Kroatien aus. Die Mitarbeiter sind ordnungsgemäß beschäftigt und somit auch in Kroatien sozialversichert. Das Unternehmen erhält ein Projekt in Österreich und entsendet ein Team von Fachkräften für einen begrenzten Zeitraum dorthin. Das Arbeitsverhältnis mit dem kroatischen Subunternehmen bleibt somit bestehen – ebenso wie die Sozialversicherungspflicht in Kroatien.


Wichtig ist außerdem, dass die geplante Entsendungsdauer den Zeitraum von maximal 24 Monaten nicht überschreitet. In besonderen Fällen kann eine Ausnahme von dieser 24-Monats-Regel vereinbart werden. Ein Anspruch hierfür besteht aber nicht.


Wer beantragt die A1-Bescheinigung und wie funktioniert die Beantragung?


Die Beantragung der A1-Bescheinigung erfolgt grundsätzlich durch den Arbeitgeber bei der zuständigen Stelle im Versicherungsstaat. Die Zuständigkeit kann je nach Land variieren, häufig sind aber der Sozialversicherungsträger bzw. die Krankenkasse dafür zuständig. Viele Sozialversicherungsträger ermöglichen eine vollständig elektronische Einreichung über entsprechende Online-Portale. Im Falle von Selbstständigen müssen diese den Antrag für sich selbst einreichen.


Da wir von Montexa vorwiegend mit slowenischen und kroatischen Subunternehmen mit Einsatzgebiet in Österreich oder Deutschland arbeiten, haben wir hier die für uns gängigsten Anlaufstellen für eine Online-Beantragung der A1-Bescheinigung herausgesucht:

 

Welche Informationen enthält eine A1-Bescheinigung?


Eine A1-Bescheinigung enthält in der Regel folgende Angaben:


1)   Informationen zum Inhaber (zum Arbeitnehmer)

  • Vor- und Nachname

  • Geburtsdatum

  • Staatsangehörigkeit

  • Adresse

  • Persönliche Identifikationsnummer

  • Status der Person (z. B. entsandter Arbeitnehmer oder Selbstständiger)

2)   Angaben zum Arbeitgeber

  • Firmenname

  • Firmenanschrift

  • Ländercode

  • Unternehmenskennziffer

3)   Angaben zur Tätigkeit im Ausland

  • Staat oder Staaten der Tätigkeit

  • Einsatzort, ggf. genaue Adresse

4)   Angaben zur Sozialversicherung / zum Sozialversicherungsträger

  • Zuständiger Mitgliedstaat

  • Zuständige Institution

  • Identifikationsnummer des Trägers

  • Kontaktdaten des Sozialversicherungsträgers

  • Ausstellungsdatum

  • Beginn der Gültigkeit

  • Ende der Gültigkeit

  • Bestätigung/Signatur


Diese Aufzählung ist natürlich keine vollständige Liste, sondern bietet nur einen Überblick über die wichtigsten Punkte.


Was sollten Auftraggeber tatsächlich kontrollieren?


Montexa empfiehlt Auftraggebern grundsätzlich, sich Kopien der A1-Bescheinigungen der an sie vermittelten Fachkräfte übermitteln zu lassen. Zumindest folgende Punkte sollten überprüft werden:

·       Name des Mitarbeiters

·       Angaben zum Arbeitgeber

·       Korrekter Einsatzstaat

·       Gültigkeitsdauer (passend zum Einsatzzeitraum)

·       Bei vorhandener Online-Verifizierung/QR-Code: Gültigkeit prüfen


Möglichkeit zur Überprüfung mittels QR-Code


Viele A1-Bescheinigungen, wie beispielsweise jene aus Slowenien oder Kroatien, verfügen über einen QR-Code, mit dem die Bescheinigung auf ihre Gültigkeit überprüft werden kann. Diesen finden Sie meist auf der letzten Seite der Bescheinigung. Zur besseren Übersicht haben wir hier ein Beispielfoto einer slowenischen Bescheinigung:


EIn Muster einer A1-Bescheinigung aus Slowenien.

Fazit: A1-Bescheinigungen bei Entsendungen


Die A1-Bescheinigung gehört somit zu den wichtigsten Dokumenten bei grenzüberschreitenden Einsätzen. Fehlt der erforderliche Nachweis, können je nach Einsatzstaat Bußgelder bzw. weitere finanzielle Konsequenzen sowie Verzögerungen beim Projekt drohen. Daher ist es für Auftraggeber sowie Auftragnehmer umso wichtiger, diesbezüglich gut informiert zu sein.


Sie planen einen grenzüberschreitenden Projekteinsatz und benötigen qualifizierte Fachkräfte? Montexa vermittelt geprüfte Subunternehmen für Projekte in Österreich und Deutschland – schnell, flexibel und mit Blick auf die erforderlichen Unterlagen.


FAQ: Häufige Fragen zur A1-Bescheinigung


Sie weist nach, welche Sozialversicherungsvorschriften bei einem grenzüberschreitenden Arbeitseinsatz gelten.

Sie ist insbesondere bei vorübergehenden beruflichen Einsätzen in einem anderen EU-/EWR-Staat oder in der Schweiz relevant.

Ja. Die A1-Bescheinigung ist personenbezogen und wird für jeden Mitarbeiter einzeln ausgestellt.

Bei Arbeitnehmern grundsätzlich der Arbeitgeber. Selbstständige beantragen die Bescheinigung für sich selbst.

Grundsätzlich vor Beginn des geplanten Auslandseinsatzes.

Insbesondere Mitarbeiter, Arbeitgeber, Einsatzstaat und Gültigkeitszeitraum sollten mit dem tatsächlichen Einsatz übereinstimmen.

Je nach Einsatzstaat können Bußgelder, weitere finanzielle Konsequenzen oder Verzögerungen beim Projekteinsatz drohen.


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